Reisen mit BTM-Präparaten

Es gibt bei Auslandsreisen mit BTM Präparaten bzw. Präparaten der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bestimmte Regelungen, die unbedingt beachtet werden sollten.

Grob lässt sich sagen, dass sich die Regelungen zur Mitnahme eines BTM-Präparats über die Staatsgrenze in 3 Kategorien einteilen lassen:

1.) Staaten des Schengener Raums / Abkommens : Ein vorgeschriebenes Formular muss mitgenommen werden („Formular Schengen“)

2.) Staaten außerhalb des Schengener Raums / Abkommens : Ein Formular zur Mitnahme im internationalen Grenzverkehr muss mitgenommen werden („Formular International“)

3.) Das Zielland akzeptiert die Einfuhr von BTM-Präparaten trotz Bescheinigung nicht : Eine Mitnahme des BTM Präparats ist nicht möglich und sollte auch tunlichst vermieden werden („NoGo“) – dies sind insbesondere einige Länder in Südostasien (Thailand, Philippinen, Singapur, Malaysia und weitere)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat dazu eine Übersichtsseite, auf der die wesentlichen Dinge erklärt sind. Patienten, die von uns Betäubungsmittel erhalten (also Stimulantien bei Behandlung einer ADHS wie Methylphenidat oder Lisdexamfetamin) werden von uns regelmäßig auf diese Regelungen hingewiesen. Ein Informationsblatt zu den Reisehinweisen finden Sie auch in unserem Downloadbereich.

Bei Reisen innerhalb der Staaten des Schengener Raums gibt es sehr klare Regelungen dazu und ein entsprechendes vorgeschriebenes Formular wird von uns im Bedarfsfall gerne unkompliziert und kostenfrei für Sie erstellt und ausgehändigt.

Bei Reisen außerhalb des Schengener Raums gibt es jedoch keine einheitlichen Regelungen und die Seite des International Narcotics Control Board (INCB), auf die auch BfArM verweist, finde ich sehr unübersichtlich und teils wird man durch die Übersicht dort eher verwirrt als dass sich klare Regelungen zu den Staaten finden lassen. Es gibt eine Übersichtsseite der INDRO e.V. aus  Münster, welche die Regelung zu weltweiten Reisen mit Opioid-Substitutionsmitteln auflistet und sehr gelungen ist.

Inspiriert hiervon und quasi als Ergänzung haben wir im Sommer 2023 beschlossen, eine entsprechende Seite mit den Regelungen zur Mitnahme von Stimulanzien bei ADHS aufzusetzen. Hierzu haben wir alle Botschaften und Vertretungen der Staaten mit folgendem Schreiben kontaktiert:

unser Musterbrief an die Botschaften

Betr.: Anfrage zu Regularien bzgl. Mitnahme von BTM-Präparaten bei Auslandsreisen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich als Experte auf dem Gebiet der Behandlung von erwachsenen ADHS-Patienten an Ihre Botschaft, um Informationen über die spezifischen Regelungen zur Mitnahme von Betäubungsmittel (BTM)-Präparaten für die Behandlung einer adulten ADHS zu erhalten.

Als Facharzt für Psychiatrie und Spezialist für ADHS-Behandlung habe ich täglich mit Patienten zu tun, die aufgrund ihrer ADHS-Symptome auf BTM-Medikamente angewiesen sind (insbesondere Methylphenidat oder Amfetamin-Präparate). Bei der Planung von Reisen ins Ausland ist es für diese Patienten und ihre Angehörigen von größter Bedeutung, die geltenden Vorschriften und Anforderungen zu kennen, um Probleme oder Missverständnisse bei der Mitnahme ihrer Medikamente zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang würde ich gerne Informationen zu den folgenden Fragen erhalten:

  • Welche spezifischen Regelungen gelten für die Mitnahme von BTM-Präparaten (Methylphenidat oder Amfetamin-Präparate) zur Behandlung einer adulten ADHS in Ihr Land? Gibt es spezifische Bestimmungen oder Anforderungen, die wir beachten müssen?
  • Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Menge an BTM-Medikamenten, die eine Person für den persönlichen Gebrauch mitführen darf? Wenn ja, welche Mengen gelten und wie können entsprechende Nachweise erbracht werden?
  • Welche Dokumente oder Bescheinigungen werden benötigt, um die Rechtmäßigkeit der Mitnahme von BTM-Präparaten für die Behandlung einer adulten ADHS nachzuweisen? Welche Informationen sollten in solchen Dokumenten enthalten sein?
  • Gibt es spezifische Verfahren oder Vorkehrungen, die vor der Einreise oder bei der Ankunft getroffen werden müssen, um die ordnungsgemäße Mitnahme von BTM-Medikamenten zu gewährleisten? Sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich?
  • Welche weiteren Informationen oder Ressourcen könnten hilfreich sein, um die Reiseplanung für ADHS-Patienten mit BTM-Medikation zu erleichtern? Gibt es spezifische Kontaktstellen oder Ansprechpartner, an die wir uns wenden können, um weitere Informationen zu erhalten?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die oben genannten Informationen zukommen lassen könnten. Dies würde dazu beitragen, dass ADHS-Patienten ihre Reisen sorgfältig planen und mögliche Unannehmlichkeiten oder rechtliche Probleme vermeiden können.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Ihre Bemühungen. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls weitere Informationen oder Unterlagen benötigt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
J. Graf v. Königsmarck
Facharzt für Psychiatrie & Psychotherapie


Hier finden Sie nun (soweit bereits vorhanden) die Antworten der Botschaften zu unseren Fragestellungen, sortiert nach Erdteilen und Staaten:


Nord-, Mittel- & Südamerika [Gesamtseite]

Antigua & Barbuda | Argentinien | Aruba | Bahamas | Barbados | Belize | Bolivien | Brasilien | Chile | Costa Rica | Curacao | Dominikanische Republik | Dominica | El Salvador | Ecuador | Frz. Guyana | Grenada | Guadelupe | Guatemala | Guyana | Haiti | Honduras | Jamaika | Kanada | Kolumbien | Kuba | Martinique | Mexiko | Nicaragua | Panama | Paraguay | Peru | Puerto Rico | St. Kitts & Nevis | St. Lucia | Surinam | Trinidad & Tobago | Uruguay | Venezuela | Vereinigte Staaten von Amerika


Europa (*=Formular Schengen ausreichend) [Gesamtseite]

Albanien | Andorra | Belarus | Belgien* | Bosnien & Herzegowina | Bulgarien |Dänemark* | Estland* | Finnland* | Frankreich* | Griechenland* | Großbritannien | Irland | Island* | Italien* | Kroatien* | Lettland* | Liechtenstein* | Litauen* | Luxemburg* | Malta* | Moldawien | Monaco | Montenegro | Mazedonien | Niederlande* | Norwegen* | Österreich* | Polen* | Portugal* | Rumänien | Russland | Schweden* | Schweiz* | Serbien | Slowakei* | Slowenien* | Spanien* | Tschechien* | Ukraine | Ungarn* | Zypern


Afrika [Gesamtseite]

Ägypten | Algerien | Angola | Äquatorialguinea | Äthiopien | Benin | Botswana | Burkina Faso | Burundi | Dschibuti | Elfenbeinküste | Eritrea | Eswatini | Gabun | Gambia | Ghana | Guinea | Guinea-Bissau | Kamerun | Kap Verde | Kenia | Komoren | Kongo, demokratische Republik | Kongo, Republik | Lesotho | Liberia | Libyen | Madagaskar | Malawi | Mali | Marokko | Mauretanien | Mauritius | Mosambik | Namibia | Niger | Nigeria | Ruanda | Sambia | São Tomé und Príncipe | Senegal | Seychellen | Sierra Leone | Simbabwe | Somalia | Südafrika | Sudan | Südsudan | Tansania | Togo | Tschad | Tunesien | Uganda | Zentralafrikanische Republik


Asien [Gesamtseite]

Afghanistan | Armenien | Aserbaidschan | Bahrain | Bangladesch | Bhutan | Brunei | China | Georgien | Indien | Indonesien | Irak | Iran | Israel | Japan | Jemen | Jordanien | Kambodscha | Kasachstan | Katar | Kirgisistan | Kuwait | Laos | Libanon | Malaysia | Malediven | Mongolei | Myanmar | Nepal | Nordkorea | Oman | Osttimor | Pakistan | Palästina | Philippinen | Saudi-Arabien | Singapur | Sri Lanka | Südkorea | Syrien | Tadschikistan | Taiwan | Thailand | Türkei | Turkmenistan | Usbekistan | Vereinigte Arabische Emirate | Vietnam


Ozeanien & Australien [Gesamtseite]
Australien | Fidschi | Kiribati | Marshallinseln | Mikronesien | Nauru | Neuseeland | Palau | Papua-Neuguinea | Salomonen | Samoa | Tonga | Tuvalu | Vanuatu|

 

Leider haben wir (wie bereits erwartet) nicht von allen angeschriebenen Botschaften Hinweise erhalten, im Zweifelsfall können Sie sich natürlich auch selbst bei den Botschaften erkundigen. Dazu finden sie bei den Ländern auch einen Link zu den jeweiligen Kontaktdaten der Botschaft. Teilen Sie uns dann gerne mit, welche Informationen Sie dazu erhalten haben.