Länderliste Europa

Regelungen der Staaten von Europa:


Albanien Botschaft

angeschrieben am: 17.07.2023 – Antwort am: – bisher noch keine –

Informationen: – bisher leider noch keine Informationen –

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Andorra Botschaft

angeschrieben am: 17.07.2023 – Antwort am: – bisher noch keine –

Informationen: – bisher leider noch keine Informationen –

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Belarus Botschaft

angeschrieben am: 19.10.2023 – Antwort am: 26.10.2023

Informationen der Botschaft

vielen Dank für Ihre Anfrage von 19.10.2023. Im Zusammenhang mit der Spezifik des Sachverhaltes, die leider außerhalb der Kompetenzen der Botschaft liegt, möchten wir auf die entsprechenden offiziellen Angaben zu Ihrem Anliegen des belarusischen Gesundheitsministeriums hinweisen:
-Liste der Drogen- bzw. Psychotropenmittel, die unter besonderen Einfuhrregeln stehen (auf Russisch):
https://minzdrav.gov.by/upload/dadvfiles/law/%D0%BF%D0%BE%D1%81%D1%82%D0%B0%D0%BD%D0%BE%D0%B2%D0%BB%D0%B5%D0%BD%D0%B8%D0%B5_%D0%9C%D0%97_2015_19.pdf
-Regeln für die Einfuhr der in der o.g. Liste verzeichneten Drogen- bzw.
Psychotropenmittel (auf Russisch):
https://www.incb.org/documents/Travellers/files/BYE_RUS_2019.pdf.

Es wird u.a. erwähnt, dass z.B. das medizinische Rezept oder das Zertifikat des Arztes (bestätigt von den zuständigen deutschen Behörden im Bereich des Gesundheitswesens) oder das Zertifikat der zuständigen Behörden des Bestimmungslandes bei der Einfuhr vorgelegt werden müssen (mit beglaubigter Übersetzung in Belarusische bzw. Russische Sprache).
Dabei beträgt die Begrenzung der Dauer oder der Dosis bei den Drogenmitteln 7 Tage, bei den Psychotropenmitteln – 90 Einzeldosen.
Wir weisen ausdrücklich hin, dass diese Information ohne Gewähr ist.
Für detaillierte Auskünfte empfehlen wir, direkt an das belarusische Gesundheitsministerium (Head of Department of Pharmaceutical Inspections and Medicine Provision, Ministry of Health, Miasnikova str. 39, 220048 Minsk, Belarus, Tel: 375 17 222 7081, Tel: 375 17 200 7104, Fax: 375 17
222 6297, Fax: 375 17 200 6390, E-Mail: lreutskaya@belcmt.by, E-Mail:
gpyshnik@belcmt.by) zu wenden.

BTM-Mitnahme mit „Formular International“ möglich, aber auf russisch und Vorlage der Bescheinigung nötig!

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Belgien Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Bosnien & Herzegowina Botschaft

angeschrieben am: 17.07.2023 – Antwort am: – bisher noch keine –

Informationen: – bisher leider noch keine Informationen –

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Bulgarien Botschaft

angeschrieben am: 17.07.2023 – Antwort am: – bisher noch keine –

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Dänemark Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Estland Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Finnland Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Frankreich Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Griechenland Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Großbritannien Botschaft

angeschrieben am: 17.07.2023 – Antwort am: 25.07.2023

Informationen der Botschaft

Hinweise zur Einreise in das Vereinigte Königreich mit Medikamenten, die eine kontrollierte Substanz enthalten.

Bei einem Aufenthalt in Großbritannien von maximal drei Monaten, mit Vorräten an rezeptpflichtigen Medikamenten, deren Inhaltsstoffe unter ‚Schedule 2 – 5 controlled drugs‘ fallen, für drei Monate oder weniger, sollte ein Begleitschreiben des Arztes/der Ärztin, der/die das Medikament verschrieben hat, mitgeführt werden. Es kann sein, dass Sie bei der Einreise danach gefragt werden.

Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten.

• Name des Patienten,
• Adresse des Patienten,
• Geburtsdatum des Patienten,
• Beginn und Ende der Reise,
• Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge)

Eine Liste der Inhaltsstoffe von Medikamenten, die unter diesen Bedingungen eingeführt werden können (“Schedule 2-5 controlled drugs”), finden Sie unter https://www.gov.uk/travelling-controlled-drugs.

Auch das Auswärtige Amt stellt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für Großbritannien Hinweise zur Medikamentenmitnahme zur Verfügung.

BTM-Mitnahme mit „Formular International“ möglich

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Irland Botschaft

angeschrieben am: 17.07.2023 – Antwort am: – bisher noch keine –

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Island Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Italien Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Kroatien Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Lettland Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Liechtenstein Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Litauen Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Luxemburg Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Malta Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Moldawien Botschaft

angeschrieben am: 23.08.2023 – Antwort am: – bisher noch keine –

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Monaco Botschaft

angeschrieben am: 23.08.2023 – Antwort am: 05.09.2023

Informationen der Botschaft

Informationen: „Zunächst ist zu beachten, dass Monaco im französischen Zollgebiet liegt und daher Artikel 75 des Schengener Abkommens… Der Patient darf nicht mehr als 28 Behandlungstage bei sich haben, was der maximalen Behandlungsdauer entspricht, die auf dem Rezept für dieses Arzneimittel verordnet werden kann.“

Ergebnis: BTM-Mitnahme mit „Formular International (oder Schengen)“ möglich

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Montenegro Botschaft

angeschrieben am: 23.08.2023 – Antwort am: 24.08.2023

Informationen der Botschaft

In regard to your letter to the Embassy of Montenegro in Berlin dated 23.08.2023. regarding regulations for taking BTM preparations when traveling abroad, please be informed of the following:

“The import of medicines containing controlled substances (drugs) into Montenegro is regulated by Article 43 of the Law on Prevention of Drug Abuse, which stipulates that a person crossing the state border may possess a medicine containing drugs in the amount required for personal therapy, for a period of up to 30 days, based on the certificate / report of the selected doctor or doctor of medicine specializing in mental health. When crossing the state border, the person is obliged to report to the customs authority a certificate / report on the necessity of possession of the medicine, which cannot be older than 90 days.’’

BTM-Mitnahme mit „Formular International“ möglich

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Nordmazedonien Botschaft

angeschrieben am: 19.09.2023 – Antwort am: – bisher noch keine –

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Niederlande Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Norwegen Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Österreich Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Polen Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Portugal Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Rumänien Botschaft

angeschrieben am: 19.09.2023 – Antwort am: – bisher noch keine –

Informationen: – bisher leider noch keine Informationen –

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Russland Botschaft

angeschrieben am: 19.10.2023 – Antwort am: – bisher noch keine –

Informationen: – bisher leider noch keine Informationen –

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Schweden Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Schweiz Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Serbien Botschaft

angeschrieben am: 19.09.2023 – Antwort am: – bisher noch keine –

Informationen: – bisher leider noch keine Informationen –

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Slowakei Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Slowenien Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Spanien Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Tschechien Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Ukraine Botschaft

angeschrieben am: 19.10.2023 – Antwort am: 15.12.2023

Informationen der Botschaft

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums der Ukraine und des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine sind die Verfahren und Bedingungen für den Warenverkehr über die Zollgrenze der Ukraine, die Zollkontrollverfahren und die Zollabfertigung von Waren im Zollkodex der Ukraine festgelegt. Gemäß Artikel 369 des Kodex unterliegen persönliche Gegenstände, die von den Bürgern im Handgepäck, im begleiteten und im unbegleiteten Gepäck über die Zollgrenze der Ukraine befördert (versandt) werden, der Deklarationspflicht, entweder durch mündliche oder auf Wunsch des Eigentümers oder auf Verlangen der Zollbehörde schriftliche Erklärung, sie unterliegen aber keinen Zollabgaben und sind von amtlichen Kontrollmaßnahmen sowie von der Vorlage von Dokumenten und/oder Informationen befreit, die die Einhaltung der festgelegten Verbote und/oder Beschränkungen für den Warenverkehr über die Zollgrenze der Ukraine bestätigen. Artikel 370 des Kodex bezieht sich auf solche persönlichen Gegenstände, insbesondere auf
Arzneimittel, die in der vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Art und Weise und in dem
vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Umfang über die Zollgrenze der Ukraine befördert
(versandt) werden.
Gemäß dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 458 vom 23.05.2012 „Über den Umfang und das Verfahren der Einfuhr von Arzneimitteln und spezieller Babynahrung durch Bürger in das Zollgebiet der Ukraine“ können Bürger Arzneimittel im Handgepäck und/oder im begleiteten oder unbegleiteten Gepäck in folgenden Mengen in das Zollgebiet der Ukraine einführen:
– in einer Menge von höchstens fünf Packungen jeder Bezeichnung pro Person (mit Ausnahme von Arzneimitteln, die narkotische oder psychotrope Stoffe enthalten);
– in einer Menge, die die in der auf den Namen der Person ausgestellten und durch das Siegel des Arztes und/oder der Gesundheitseinrichtung bestätigten Verschreibung für ein solches Arzneimittel angegebene Menge nicht überschreitet.
Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen kann die Einfuhr von Arzneimitteln, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe (insbesondere Methylphenidat oder Amphetamin) enthalten und im Handgepäck und/oder im begleiteten oder unbegleiteten Gepäck eines Bürgers befördert werden, in das Zollgebiet der Ukraine durchgeführt werden, wenn die Person ein auf ihren Namen ausgestelltes und durch das Siegel eines Arztes und/oder einer Gesundheitseinrichtung bestätigtes Rezept für solche Arzneimittel in einer Menge besitzt, die die in diesem Rezept angegebene Menge nicht überschreitet.
Darüber hinaus wurde mit dem Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 770 vom 06.05.2000 eine Aufzählung von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläuferstoffen genehmigt. Gemäß der Liste Nr. 2 der Tabelle II der Aufzählung ist der Umlauf von psychotropen Substanzen wie Amphetamin und Methylphenidat eingeschränkt. Gemäß dem ukrainischen Gesetz Nr. 60/95-ВР „Über Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe“ vom 15.02.1995
unterliegt der Umlauf von Arzneimitteln, die Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe enthalten, die in den Tabellen II und III der Liste aufgeführt sind, den Kontrollmaßnahmen, die für den Umlauf mit den darin enthaltenen Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen gelten (Artikel 2). Um die Zollkontrollen für die Bürger zu vereinfachen, sieht Artikel 366 des Zollkodex vor, dass die Zollkontrollen für Waren, die von Bürgern über die ukrainische Zollgrenze gebracht werden, mittels eines aus zwei Kanälen bestehenden Zollkontrollsystems durchgeführt werden können.
Das System aus zwei Kanälen ist ein vereinfachtes Zollkontrollsystem, das den Bürgern ermöglicht, Erklärungen abzugeben, indem sie einen der zwei Kanäle für das Passieren (Passieren mit Privatfahrzeugen) der Zollgrenze der Ukraine wählen. Der mit grünen Symbolen gekennzeichnete Kanal („grüner Korridor“) ist für Bürger bestimmt, die Waren über die Zollgrenze der Ukraine in Mengen befördern, die keinen Zollabgaben unterliegen und die nicht den
gesetzlichen Verboten und Beschränkungen für die Einfuhr in das Zollgebiet der Ukraine oder die Ausfuhr aus diesem Gebiet unterliegen und keiner schriftlichen Anmeldung bedürfen. Der mit roten Symbolen gekennzeichnete Kanal („roter Korridor“) ist für alle anderen Bürger bestimmt. Der Bürger wählt selbständig den entsprechenden Kanal („grüner Korridor“ oder „roter Korridor“) für die Zollkontrolle im Rahmen des Systems zweier Kanäle.
In Anbetracht dessen müssen diese Bürger bei der Einfuhr von Arzneimitteln, die Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe aus den Tabellen II und III der Liste enthalten, den „roten Korridor“ für die Zollkontrolle wählen, eine schriftliche Erklärung abgeben und die in der Entschließung 458 vorgesehenen Dokumente vorlegen. Die schriftliche Deklaration gemäß dem für die Bürger festgelegten Verfahren erfolgt unter Verwendung einer Zollerklärung für die schriftliche Deklaration von Waren, die von Bürgern für persönliche, familiäre und andere Bedürfnisse, die nicht mit geschäftlichen Aktivitäten zusammenhängen, über die Zollgrenze der Ukraine gebracht werden. Das Formular der Erklärung wurde durch den Beschluss des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 451 vom 21.05.2012 genehmigt, und das Verfahren für dessen Ausfüllung wurde durch die Verordnung des Finanzministeriums der Ukraine Nr. 614 vom 28.05.2012 genehmigt, die beim Justizministerium der Ukraine am 20.06.2012 unter der Nr. 1014/21326 registriert wurde.
Die Liste ist auf dem offiziellen Webportal der Werchowna Rada der Ukraine unter folgendem Link verfügbar: http://zakon.rada.gov.ua/laws/show/770-2000-п.
BTM-Mitnahme mit „Formular International“ möglich, aber besondere Bestimmungen (siehe Text).

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Ungarn Botschaft

Informationen: Staat des Schengener Abkommens
BTM-Mitnahme mit „Formular Schengen“ möglich
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Zypern Botschaft

angeschrieben am: 19.09.2023 – Antwort am: 28.09.2023

Informationen der Botschaft

bezüglich Ihrer Anfrage, die Sie schriftlich an die Botschaft übersandt haben, leiten wir die unten stehende Information von der zuständigen Behörde in Zypern, an die Sie sich wenden müssen, an Sie weiter. Bitte vermerken Sie, dass diese sich nicht nur auf Cannabis, sondern auf alle Betäubungsmittel bezieht:

Dear Sir / Madam,

Please be informed that in Cyprus, cannabis is a controlled drug under the Narcotics Drugs and Psychotropic Substances, Law 1977 and the Narcotics Drugs and Psychotropic Substances, Regulations 1979. The importation of cannabis containing even traces of tetrahydrocannabinol (THC) is therefore forbidden in all its forms.

If you are visiting Cyprus and wish to bring with you your medicinal cannabis you must first obtain a permit from the Minister of Health. In order to obtain this permit you must submit to us (by email or fax) the following:
• the completed application form (attached)
• a report from your doctor declaring the preparation you are taking and the medical condition for which you are taking it
• your permit from the German Authorities permitting you to possess and use medicinal cannabis
• a copy of your prescription

Kind regards,

BTM-Mitnahme mit „Formular International“ möglich

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