Leistungen zur Teilhabe

Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht ist, hat ein Recht auf Hilfe, um
– die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern, oder
– um zu verhüten, dass sich die Behinderung verschlimmert, oder
– um ihre Folgen zu mildern, unabhängig davon, welche Ursache die Behinderung hat.

Hierzu möchte ich Sie gerne auf folgende Links hinweisen, die einen guten Überblick über die diesbzgl. Möglichkeiten bietet:

  • rehadat.de
  • teilhabeberatung.de
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