Fachärztliche Stellungnahmen / Atteste

In den letzten 2 Wochen stieg die Nachfrage nach fachärztlichen Attesten deutlich an. Es ist daher notwendig, auf folgende Dinge hinzuweisen:

  • Sämtliche Atteste oder Schriftstücke, die nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können, werden in Rechnung gestellt (liquidiert). Dabei fällt eine Mindestgebühr von 10€ an, je nach Aufwand und Umfang auch mehr. Sie erhalten neben der Stellungnahme/Attest auch immer eine Liquidation mit Kontoverbindung und Rechnungsnummer, die Sie dann innerhalb von 14 Tagen überweisen. (Bareinzahlungen sind aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich)
  • Die Bearbeitungsdauer ärztlicher Stellungnahmen und/oder Atteste beträgt mindestens 14 Tage.

Ausgenommen von den obigen Regelungen sind die Bescheinigungen zum Mitführen von BTM-Medikamenten ins Ausland und die Ausstellung von ADHS-Ausweisen.

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