+++ Corona News

Zur Vermeidung eines sehr wahrscheinlichen Gesundheitsnotstands hat die Bundesregierung im Rahmen des Infektionsschutzgesetztes für den November erneute Maßnahmen im Sinne eines „Lockdown-Light“ beschlossen.

Was bedeutet dies nun für den Praxisbetrieb? – Wir haben bereits seit dem März ein durchgehendes und ausreichendes Hygienekonzept, welches wir beherzigen und auch durchgehend durchführen. Sie merken das daran, dass wir auf das Hände schütteln verzichten, Desinfektionsmittel bereitstellen (bsp. am Eingang), Kontaktflächen regelmäßig desinifizieren, die Krankenkassenkarte durch Sie einlesen lassen (und nicht selber in die Hand nehmen) und natürlich die AHA-Regeln einhalten (also Abstand, Händehygiene und tragen eines Mund-Nase-Schutzes, zusätzlich Nutzung der Warn-App). Zusätzlich zu den bereits gut etablierten Maßnahmen werden wir die nächsten Wochen wöchentliche Corona-Schnelltests durchführen um eine möglichst hohe Sicherheit gewährleisten zu können. Ansonsten ist das Praxisbetrieb auch durch den neuen Lockdown nicht grundsätzlich beeinträchtigt und Sie dürfen (und sollen) auch weiterhin die Termine wahrnehmen, ggf. auch von der Möglichkeit der Videosprechstunde Gebrauch machen.

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