Videosprechstunde

Zu Beginn der Corona Pandemie wurde im März 2020 plötzlich die Videosprechstunde in der ärztlichen Behandlung zu einem konkreteren Thema. Es galt in dieser Situation, die Versorgung der PatientInnen in den Lockdown-Zeiten sicherzustellen, daher wurde es den Ärzten ermöglicht den Patienten hierzu eine Videosprechstunde anzubieten.

Im März 2020 erhielten wir aus diesem Grund täglich ungefähr 3-4 Mails von Anbietern, die eine Plattform für eine entsprechende Videosprechstunde zur Verfügung stellten, diese musste jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen, dazu wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung eine Liste mit zertifizierten Anbietern erstellt. Da es sich um besonders datenschutzrelevante Inhalte handelt, war es auch (nachvollziehbar) nicht möglich, dies über Plattformen wie Skype, Teams oder Zoom durchzuführen.

Unser digitales Terminservicesystem (samedi.de) bot ebenfalls rasch eine entsprechende Lösung an, die wir dann auch bereits Mitte März in unsere Sprechstunde integrierten. Zum Auslaufen dieser Möglichkeiten zum 04.April 2022 möchte ich gerne ein persönliches Resümee meiner Erfahrungen mit der Videosprechstunde mit Ihnen teilen.

Die ersten Videosprechstunden
Zunächst war dieses Setting für alle Beteiligten recht ungewohnt, aber man konnte sich relativ schnell mit dieser unkomplizierten Möglichkeit arrangieren. In den Erinnerungsmails für die Termine wurde auf die Möglichkeit einer entsprechenden Umstellung hingewiesen, die dann nach Rückmeldung durch den/die PatientIn umgesetzt wurde. Der/Die PatientIn erhielt dann per Mail einen entsprechenden Einwahllink und konnte auch bereits vor dem Gespräch ausprobieren, ob die jeweilig benötigte Technik funktionierte. Leider lasen einige der PatientInnen nicht den Hinweis, dass eine Videosprechstunde nur über Tablet/Laptop durchgeführt werden sollte und ein Smartphone oft nicht die benötigten technischen Voraussetzungen bot. Anfangs gab es auch PatientInnen, denen gar nicht klar war, dass für eine Videosprechstunde auch eine Kamera/Webcam benötigt wird. Aber nach ca. 3-4 Wochen hatte sich dieses System recht gut etablieren können. Es stellte sich recht schnell heraus, dass eine solche Videosprechstunde sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich brachte. Ein großer Vorteil war sicherlich, dass die Behandlungskontinuität auch in Zeiten der Lockdowns sichergestellt werden konnte. Auch war es immer wieder spannend und teils lehrreich einen Blick in die häusliche Situation der PatientInnen zu erlangen. Negativ war, dass eine Videosprechstunde natürlich nicht wirklich einen persönlichen Kontakt ersetzen konnte und es mir in einigen Situationen lieber gewesen wäre, den Patienten persönlich bei mir zu haben.

die skurrilsten Situationen
In den 2 Jahren der Videosprechstunde gab es natürlich auch Situationen, die in der Form im persönlichen Kontakt sicherlich nicht möglich gewesen wären. Unvergessen bleiben mir dabei die teils skurrilen Momente:
– Videosprechstunde während eines Spaziergangs auf der Promenade (mit Lautsprecher, so dass alle Personen das Gespräch mit anhören konnten).
– Videosprechstunde im Auto während (!) einer Autobahnfahrt.

– Videosprechstunde auf der Toilette.
– Videosprechstunde mit zeigen und vorstellen sämtlicher Familienmitglieder (oder auch der Nachbarskinder).
– Videosprechstunde mit plötzlichem Erscheinen anderer Familienmitglieder aus dem Hintergrund („stand die ganze Zeit neben der Kamera und hat alles gehört“), teils auch nur unpassend bekleidet.

Fazit
Insgesamt kann meinerseits ein positives Fazit aus diesen 2 Jahren gezogen werden und man merkte am Schluss dieser 2 Jahre, dass die Personen deutlich routinierter im Umgang mit diesen technischen Möglichkeiten umgingen. Dennoch bin auch auf der anderen Seite auch froh, dass diese Zeit vorbei ist und wir uns nun wieder voll und ganz im persönlichen Kontakt treffen können, denn keine Videosprechstunde der Welt ersetzt den persönlichen Kontakt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat nun nach Ablauf der 2 Jahre eine Anpassung und Ausweitung der früheren Regelungen der Videosprechstunde beschlossen, diese ist damit weiterhin theoretisch möglich. Jedoch kann man eine Videosprechstunde erst ab dem zweiten Termin im Quartal wahrnehmen, der erste Termin pro Quartal erfolgt also auf jeden Fall persönlich, anschließend wäre in dem jeweiligen Quartal) theoretisch auch die Videosprechstunde möglich.

Sie finden diese Infos auch unter: https://www.kbv.de/html/1150_57682.php

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