LOCKDOWN #2

ab dem 16.12.2020 gilt ein bundesweiter Lockdown und der gesamte Einzelhandel, Schulen, Kitas etc. wird bis zum 11. Januar stillgelegt.

Wir reagieren wir darauf ?

Arztpraxen sind von der Regelung nicht betroffen, es soll jedoch versucht werden, die Sprechstunden lediglich für Notfälle zu nutzen. Wir können dabei natürlich nicht einschätzen wie groß der Terminbedarf auf Ihrer Seite ist, daher möchten wir Sie bitten, selbst einzuschätzen ob Sie den Termin unbedingt wahrnehmen müssen (ggf. als Videosprechstunde?) oder vielleicht doch lieber absagen können.

Für die Zeit des Lockdowns wird unsere „rote Flagge“ Regelung ausgesetzt.

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