Krankenkassenkarte zum neuen Quartal

Normalerweise sind Sie es gewohnt, in jedem Quartal einmal Ihre Versichertenkarte in unserer Praxis einlesen zu lassen. Um nicht extra in die Praxis kommen zu müssen (z.B. bei Rezeptversand per Post, Video- oder Telefonterminen), können Sie uns die Karte gerne auch per Post zusenden oder alternativ einfach ihre Krankenkasse bitten, uns einen Versicherungsnachweis (Ersatzschein) zu faxen. Sollten sich bei Ihnen irgendwelche Änderungen ergeben (Adresse, Versicherungswechsel, Änderung des Versichertenstatus), teilen Sie uns diese bitte schnellst möglichst mit.

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